Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung zuständig und dient dem Schutz des Bürgers vor Behördenwillkür.
Das Verwaltungsgericht bildet die erste Instanz, die zweite ist das Oberverwaltungsgericht. Die höchste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht.