![Kein Bild](https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/wp-content/themes/mh-magazine/images/placeholder-medium.png)
🏠 » Lexikon »
Rechtslexikon mit Buchstabe G
![Kein Bild](https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/wp-content/themes/mh-magazine/images/placeholder-medium.png)
![Kein Bild](https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/wp-content/themes/mh-magazine/images/placeholder-medium.png)
GnR
GnR Die Abkürzung GnR steht für Genossenschaftsregister. Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
![Kein Bild](https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/wp-content/themes/mh-magazine/images/placeholder-medium.png)
GStA
GStA Die Abkürzung GStA steht für Generalstaatsanwalt. Der Generalstaatsanwalt ist der Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes.
![Kein Bild](https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/wp-content/themes/mh-magazine/images/placeholder-medium.png)
GKosfG
GKosfG Die Abkürzung GKosfG steht für Gerichtsvollzieherkostengesetz. Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Für die verschiedenen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Kosten an.
![Kein Bild](https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/wp-content/themes/mh-magazine/images/placeholder-medium.png)
Generalia specialibus non derogant
Generalia specialibus non derogant Der lateinische Satz Generalia specialibus non derogant bedeutet übersetzt Allgemeines hebt Besonderes nicht auf.