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Rechtslexikon mit Buchstabe M
Mdt.
Mdt. Die Abkürzung Mdt. steht für Mandant. Ein Mandant ist ein Auftraggeber eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, Kunden eines Unternehmensberaters, Inkassounternehmens, Insolvenzverwalters.
m. E.
m. E. Die Abkürzung m. E. steht für meines Erachtens. Der Satzbaustein ist eine schöne Variation von "meiner Meinung nach".
MinBl.
MinBl. Die Abkürzung MinBl. steht für Ministerialblatt. Das Ministerialblatt ist ein Amtsblatt eines Bundes- oder Landesministeriums.