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Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen

Das Wirtschaftsprivatrecht ist eine Zusammensetzung der für die Wirtschaftssicht (vornehmlich für BWL und VWL) einschlägigen Normen. Aus diesem Grund haben Studierende, die das Staatsexamen ablegen möchten, kein explizites Fach, das sich Wirtschaftsprivatrecht nennt.

Eine gesetzliche Definition für Wirtschaftsprivatrecht existiert nicht. Maßgebliche Rechtsbereiche sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handels- und Gesellschaftsrecht.

In erster Linie vermittelt das Wirtschaftsprivatrecht (Kurzform: WPR) Grundzüge des Rechtssystems. Die Lernenden sollen ein Verständnis für die gesetzliche Systematik und die Grundzüge der rechtlichen Anwendung erhalten.

Die nachfolgenden Artikel geben einen groben Überblick über wesentliche Inhalte des Wirtschaftsprivatrechts. Aus dem Handelsrecht ist die Begriffsbestimmung des Kaufmanns von großer Bedeutung. Die unterschiedlichen Unternehmensformen sind dem Gesellschaftsrecht zu entnehmen. Die Themen des Vertragsschlusses, einzelner Schuldverhältnisse, des Deliktsrechts und Sachenrechts sind allesamt in dem BGB enthalten.

Übersicht zum Wirtschaftsprivatrecht

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