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Staatsorganisationsrecht

Der Staat ist der Gegenstand des Staatsorganisationsrechts. Zu dem Grundwissen des Staatsorganisationsrechts (Staatsrecht) zählt die sogenannte Drei-Elemente-Lehre. Für das Verständnis des Staatsrechts ist die Kenntnis der Staatsstrukturprinzipien und der einzelnen Verfassungsorgane unabdingbar.

Ebenfalls zum Basiswissen ist das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland zu zählen. Für jeden Jurastudenten ist zudem von großer Bedeutung sich mit den einzelnen Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen.

All diese Themen werden in den nachfolgenden sechs Kapiteln besprochen, so dass sich der Leser einen ersten Überblick von der Materie des Staatsorganisationsrechts machen kann.
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