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Gerichte in Deutschland

Seit Menschen beschlossen, dass nicht jeder berechtigt sein soll, seine Ansprüche selbst, und sei es mit Gewalt, durchzusetzen, entwickelten sich Formen der Entscheidungsfindung für Streitfälle.

Grundlage ist ein wie auch immer geartetes Regelwerk, das den Parteien bekannt ist und dessen Einhaltung von einer Partei gefordert wird. Die Instanz, die dann aufgrund des Regelwerks Recht zu sprechen hat, ist ein Gericht. Gerichte stellen im dreigliedrigen Staatsaufbau die dritte Gewalt, die Judikative, dar.

In Deutschland ist jedes Gericht an Recht und Gesetz gebunden, seine Unabhängigkeit wird durch das Grundgesetz garantiert und praktisch durch die Stellung der Richter geschützt. Das bedeutet, dass Richter nicht weisungsgebunden sind und keine Konsequenzen wegen ihrer Urteile zu fürchten haben, es sei denn, es handelt sich um Rechtsbeugung.

Welche Gerichte gibt es in Deutschland?

Ebenso wie die Rechtswissenschaft gliedern sich die Gerichte in verschiedene Zweige: Zivilgerichte, Strafgerichte (diese beiden werden unter dem Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit" zusammengefasst) und Verwaltungsgerichte. Daneben haben sich im Bereich des Verwaltungsrechts die Sozial- und Finanzgerichte herausgebildet, im Zivilrecht die Arbeitsgerichte.

Genauere Regelungen für die Zuständigkeit ergeben sich insbesondere aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, innerhalb der einzelnen Gerichtszweige aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Arbeitsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung und einigen spezielle Regelwerken). Zum Rechtssystem gehört auch die Möglichkeit, bei einer höheren Instanz ein Urteil überprüfen zu lassen.

Daher sind die verschiedenen Gerichte in Deutschland in unterschiedlicher Weise hierarchisch gegliedert:

  • Zivil- und Strafrecht: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof (Karlsruhe)
  • Verwaltungsrecht: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht (in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshof), Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
  • Arbeitsrecht: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht (Erfurt)
  • Sozialrecht: Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht (Kassel)
  • Finanzrecht: Finanzgericht, Bundesfinanzhof (München)

Nicht jedes Urteil kann durch alle Instanzen verfolgt werden, welches die letzte ist, bestimmt die jeweilige Gerichtsordnung. Die Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe sind jeweils abschließend.

Daneben existiert die Verfassungsgerichtsbarkeit. Sie besteht aus jeweils dem Landesverfassungsgericht des Bundeslandes, die über Fragen der Landesverfassung zu entscheiden haben, und dem Bundesverfassungsgericht, dem gemäß den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes alle das Grundgesetz betreffenden Fragen vorgelegt werden können.

Dazu gehören die Überprüfung von Gesetzen, wenn dies von Fraktionen oder Bundestagsabgeordneten verlangt wird, aber auch die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Bürgern, die sich von einem Gesetz direkt, einer Verwaltungsentscheidung oder einem letztinstanzlichen Urteil in ihren Grundrechten beeinträchtigt sehen.

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