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Rechtswissenschaft Grundlagen

Im Bereich Rechtswissenschaft Grundlagen soll ein Fundament für das Thema Rechtswissenschaft gelegt werden, um ein Verständnis zu entwickeln, wie die Rechtswissenschaft aufgebaut ist, wie sie im Alltag funktioniert und welche besonderen Merkmale mit der Rechtswissenschaft verbunden sind.

Zu Beginn geben wir einen guten Überblick über das Gebiet der Rechtswissenschaft. In den nachfolgenden Kapiteln gehen wir dann auf die einzelnen Teilgebiete - Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - ein.

Rechtswissenschaft im Überblick

Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft, die sich - wie der Name schon sagt - mit der Auslegung von Recht und Gesetzestexten befasst. Eine andere Bezeichnung für Rechtswissenschaft ist Jurisprudenz, der sich von der lateinischen iuris prudentia ableitet.

Die Rechtswissenschaft ist keine ungenaue Wissenschaft, sondern beruht auf der ausführlichen Beschäftigung mit der Entstehungsgeschichte und der Anwendung von Quellen rechtlicher Texte und Gesetze. Rechtsgeschichte, - philosophie, -soziologie und Rechtstheorie. Die genannten Gebiete sind alle Teil der Rechtswissenschaften und werden innerhalb eines rechtswissenschaftlichen Studiums ausführlich behandelt.

Die einzelnen Disziplinen der Rechtswissenschaften lassen sich in die beiden Gruppen der exegetischen Fächern mit der Rechtsdogmatik im Mittelpunkt und den nicht-exegetischen Fächern, die die genannten Disziplinen Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie et cetera beinhalten.

In letzteren greifen die Rechtswissenschaften in benachbarte Wissenschaftsfelder über, nämlich in den Bereich der Geschichte, der Soziologie, der Philosophie und dergleichen. Im Universitätsstudium rangieren Rechtsphilosophie und die Kriminologie als empirisches Forschungsgebiet weit hinter anderen Disziplinen der Rechtswissenschaften.

Teilgebiete der Jurisprudenz, die im Studienfach Rechtswissenschaften die einzelnen Module benennen, sind öffentliches Recht und Zivilrecht, Strafrecht und Prozessrecht. Diese lassen sich wiederum in kleinere Einheiten gliedern. Das Zivilrecht beispielsweise besteht aus den Gebieten Schuldrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sachenrecht und anderen. Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Staatskirchenrecht fallen dagegen unter das öffentliche Recht.

Grundlegendes Wissen zum Thema Rechtswissenschaft

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