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Das Bürgerliche Gesetzbuch als Kerngebiet des Privatrechts

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Zuvor herrschte in Deutschland Rechtszersplitterung. Bereits im Jahre 1873 begannen die Vorarbeiten zum BGB.

Nach mehrfachen Änderungen wurde das BGB dann schließlich am 18. August 1896 ausgefertigt. Aufgrund der historischen Bedeutung und Tragweite sollte es jedoch erst am 1. Januar 1900 in Kraft treten.

Die Rechtsordnung in Deutschland kann man grob in zwei Bereiche untergliedern. Diese sind zum einen das Privatrecht (Zivilrecht) und zum anderen das Öffentliche Recht.

Zu dem Privatrecht gehören zum Beispiel das BGB, das Handels- und Gesellschaftsrecht oder das Wettbewerbsrecht.

Das Öffentliche Recht unterteilt sich in Bereiche wie dem Verwaltungsrecht, dem Staats- und Verfassungsrecht oder dem Strafrecht. Das Strafrecht wird oft auch als eigenständiges Gebiet geführt, da ihm eine besondere Stellung im Rechtssystem zukommt. Systematisch ist es jedoch dem Öffentlichen Recht zuzuordnen.

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