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Allgemeines Strafrecht

Das StGB ist in zwei große Abschnitte unterteilt. Diese sind der Allgemeine Teil (AT) und der Besondere Teil (BT). Der AT befasst sich mit den Grundlagen des Strafrechts, welche auf alle im BT geregelten Delikte anwendbar sind.

Im AT gibt es wiederum Unterteilungen in Abschnitte und Titel. Für das Verständnis der gesetzlichen Systematik ist der Blick in das Inhaltsverzeichnis des StGB unerlässlich. Dadurch erkennt man zunächst, dass sich der AT des StGB von § 1 bis § 79b erstreckt. Insgesamt gibt es fünf Abschnitte:

  • Erster Abschnitt (mit zwei Titeln): Das Strafgesetz
  • Zweiter Abschnitt (mit fünf Titeln): Die Tat
  • Dritter Abschnitt (mit sieben Titeln): Rechtsfolgen der Tat
  • Vierter Abschnitt: Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
  • Fünfter Abschnitt (mit zwei Titeln): Verjährung

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