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Deliktselemente und Deliktsarten

Das deutsche Strafrecht ist geprägt von unterschiedlichen Arten einzelner Deliktstypen.

In den folgenden Ausführungen soll es um die verschiedenen Deliktsarten im Strafrechtssystem gehen. Die Kenntnis der Delitksarten ist für das Systemverständnis des Strafrechts und der Deliktsprüfung unerlässlich.

Bei Systematisierung der strafrechtlichen Verbotsvorschriften lassen sich gemeinsame Strukturelemente, gewissermaßen Bausteine, erkennen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen werden, damit der Leser einen Überblick an die juristische Herangehensweise in strafrechtlichen Fragestellungen erhält.

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