Baukastensystem des Strafrechts
Jede strafrechtliche Verbotsnorm besteht praktisch aus den vorgenannten wichtigsten Elementen. Durch die Kombination der Elemente werden eigenständige Deliktsarten gebildet. Eine Ausnahme gilt allerdings: Versuch und Fahrlässigkeit sind nicht miteinander kompatibel; Versuch setzt stets Vorsatz voraus, Fahrlässigkeit stets Vollendung.