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Verbrechen und Vergehen

Gemäß der Rechtsfolge gibt es nur zwei Deliktstypen (sog. Dichotomie):

  • Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. ( § 12 StGB)
  • Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. (§ 12 StGB)

Ob die Straftat als Verbrechen oder als Vergehen anzusehen ist, hängt also von der Mindeststrafdrohung, die das verwirklichte Strafgesetz anordnet, ab. Maßgebend  ist dabei nicht die konkret zu verhängende Strafe im Einzelfall, sondern die in dem jeweiligen Tatbestand generell angedrohte Mindeststrafe. Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar. Nur bei Vergehen muss der Gesetzgeber die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich angeordnet haben.

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Deliktselemente und –arten