Einführung zu Öffentliches Recht verstehen
Das Öffentliche Recht ist geprägt durch das Über- und Unterordnungsprinzip des Staates gegenüber den Bürgern.
Die nachfolgenden Kapitel sollen einen Überblick des Öffentlichen Rechts geben.
Begonnen wird mit dem Staatsorganisationsrecht, das heißt mit dem Aufbau des Deutschen Staates und seiner Rechtsgrundlagen.
Darauf aufbauend folgt eine Auseinandersetzung mit den Grundrechten aus dem Grundgesetz.
Von herausragender Bedeutung ist das Verwaltungsrecht, welches sich wiederum in einen allgemeinen und besonderen Teil gliedert.
Bei dem allgemeinen Verwaltungsrecht (VWR) geht es speziell um die Funktionsweise und die Handlungsformen der Verwaltungsorgane. Hingegen befasst sich das besondere Verwaltungsrecht mit einzelnen Verwaltungszweigen, wie zum Beispiel dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Baurecht, dem Beamtenrecht oder dem öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Zudem werden Grundlagen des Europarechts oder des Staatshaftungsrechts erläutert.
Artikel im Bereich Öffentliches Recht verstehen
- Öffentliches Recht Grundlagen
- Staatsorganisationsrecht
- Grundrechte
- Grundlagen
- Einzelne Grundrechte
- Verfassungsbeschwerde
- Verwaltungsrecht
- Gegenstand des Verwaltungsrechts
- Handlungsformen der Verwaltung
- Verwaltungszustellungsrecht
- Verwaltungskostenrecht
- Recht der öffentlichen Sachen
- Verwaltungsprozessrecht
- Verwaltungsvollstreckungsrecht
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Europarecht
- Grundlagen des Europarechts
- Rechtsquellen des Unionsrechts
- Grundfreiheiten (Binnenmarkt)
- Rechtsschutz durch den EuGH
- Politikbereiche der EU
- Außenbeziehungen der EU
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Amtshaftung der EU
- Staatshaftungsrecht
- Abwehr- und Unterlassungsanspruch
- Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch
- Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
- Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag
- Amtshaftung
- Besonderes Verwaltungsrecht