MM
MM Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung. So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
MM Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung. So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
Die Entstehung der Menschenrechte Das Recht in Form von Gesetzen und Verordnungen des Staates sowie Polizei und Gerichte als Teile der Staatsgewalt sind im Verlauf [...]
Minor jurare non potest Der lateinische Satz Minor jurare non potest bedeutet übersetzt Ein Minderjähriger kann nicht schwören.
Mora debitoris perpetuat obligationem Der lateinische Satz Mora debitoris perpetuat obligationem bedeutet übersetzt Verzug des Schuldners verewigt die Verbindlichkeit. Nach Verzug wird der Schuldner nur [...]
Mora sua cuilibet est nociva Der lateinische Satz Mora sua cuilibet est nociva bedeutet übersetzt Jedem schadet sein eigener Verzug. Bei Bürgschaft und Gesamtschuld treten [...]