MM
Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung.
So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung.
So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.