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Rechtslexikon mit Buchstabe P



PfüB
PfüB Die Abkürzung PfüB steht für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt die Pfändung und anschließende Überweisung einer Forderung an den Gläubiger.

PK
PK Die Abkürzung PK steht für Polizeikommissar. Der Polizeikommissar ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
