🏠 » Lexikon » P » PfüB PfüB Die Abkürzung PfüB steht für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt die Pfändung und anschließende Überweisung einer Forderung an den Gläubiger. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:MBPfandSchickschuld VORHERIGER ARTIKELPK NÄCHSTER ARTIKELPal