🏠 » Lexikon » K

Kein Bild

KBA

KBA Die Abkürzung KBA steht für Kraftfahrt-Bundesamt. Als Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt.

Kein Bild

KFB

KFB Die Abkürzung KFB steht für Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung über die Höhe der Prozesskosten, die eine Prozesspartei an eine andere Partei [...]

Kein Bild

KfH

KfH Die Abkürzung KfH steht für Kammer für Handelssachen. Die KfH ist eine Kammer am Landgericht, die bei Handelssachen anstelle der allgemeinen Zivilkammer zuständig ist. [...]

Kein Bild

KG

KG Die Abkürzung KG steht für Kammergericht. Das Kammergericht ist die Bezeichnung für das Oberlandesgericht Berlin. Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung hat allein historische Gründe.

Kein Bild

Komm.

Komm. Die Abkürzung Komm. steht für Kommentar. Bei einem Gesetzeskommentar (in der juristischen Fachsprache kurz: Kommentar) handelt es sich um die Erläuterung der Paragraphen bzw. [...]