🏠 » Lexikon » P » PalPalDie Abkürzung Pal steht für Palandt.Der Palandt ist ein Gesetzeskommentar (in der juristischen Fachsprache kurz: Kommentar) zum deutschen Zivilrecht, in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:Komm.MMRGRK VORHERIGER ARTIKELPfüB NÄCHSTER ARTIKELp. a.