🏠 » Lexikon » G » GStA GStA Die Abkürzung GStA steht für Generalstaatsanwalt.Der Generalstaatsanwalt ist der Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Artikel, die Dir auch gefallen könnten: RPflOStARP Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RPflOStARP VORHERIGER ARTIKELGKosfG NÄCHSTER ARTIKELGnR