🏠 » Lexikon » GStA

GStA

Die Abkürzung GStA steht für Generalstaatsanwalt.

Der Generalstaatsanwalt ist der Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes.