🏠 » Lexikon » V » Vollmacht

Vollmacht

Eine Vollmacht ist die Ermächtigung eines Bevollmächtigten durch einen Vollmachtgeber, ihn bei Rechtsgeschäften zu vertreten und in seinem Namen Willenserklärungen abzugeben.

Je nach dem, ob nur ein Einzelner oder mehrere Personen bevollmächtigt werden, liegt entweder eine Einzel- oder Gesamtvollmacht vor.

Nach dem Umfang der Vollmacht wird ferner unterschieden zwischen der Spezialvollmacht (die Vollmacht wird nur für ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft erteilt), der Gattungsvollmacht (die Vollmacht erstreckt sich auf eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften, z. B. den Abschluss von Kaufverträgen) und der Generalvollmacht (die Vollmacht berechtigt zur Wahrnehmung aller anfallenden Rechtsgeschäfte).

Im Handelsrecht sind als Vollmachtsformen die Handlungsvollmacht und die Prokura gesetzlich geregelt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Vollmacht
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon