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Gerichtswesen - Gerichtswesen in Deutschland

In Deutschland ist das Gerichtswesen in die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie die Arbeits-, allgemeine Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit unterteilt. Daneben gibt es auch noch die Patentgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist sowohl für zivil- als auch strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Ihre Eingangsinstanz sind die Amtsgerichte, die nächsthöheren Instanzen die Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof.

Der Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die von den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden. Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit behandelt Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und ist mit den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und Bundesverwaltungsgerichten ebenfalls dreistufig aufgebaut.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist insbesondere für Klagen gegen die Finanzbehörden zuständig, ihre erste Instanz sind die Finanzgerichte, die Revisionsinstanz ist der Bundesfinanzhof.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist ein besonderer Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die u. a. Streitfälle zur Sozialversicherung, zum Arbeitsförderungsgesetz, der Kriegsopferversorgung und des Kassenarztrechts behandelt. Ihre drei Instanzen sind das Sozialgericht, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.

Gerichtswesen - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Gerichtswesen sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Das Gerichtswesen wird in die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie die Arbeits-, allgemeine Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit unterteilt.
  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist sowohl für zivil- als auch strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.
  • Die Eingangsinstanz sind immer die Amtsgerichte.

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