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Gerichtsstand

Unter Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit von Gerichten verstanden, das heißt der Ort, an dem Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien vor Gericht ausgetragen werden.

In der Regel ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten. Bei schuldrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist der gesetzliche Gerichtsstand der Erfüllungsort, also der Ort, an dem der Schuldner seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat.

Dies ist bei Warenschulden der Sitz des Verkäufers. bei Geldschulden der Sitz des Käufers. Allerdings kann, sofern beide Vertragspartner Kaufleute sind, auch ein vertraglicher Gerichtsstand bestimmt werden, der in der Regel der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Verkäufers ist.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Arbeitgebers.

Gerichtsstand - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Gerichtsstand sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Unter Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit von Gerichten verstanden.
  • Der Gerichtsstand ist oft der Wohnsitz des Beklagten.
  • Bei schuldrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist der gesetzliche Gerichtsstand der Erfüllungsort.

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