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Quittung

Eine Quittung ist eine schriftliche Bescheinigung, durch die ein Gläubiger dem Schuldner den Empfang einer geschuldeten Leistung (Geld- oder Sachleis-tung) bestätigt.

Der Schuldner hat ein Anrecht auf die Ausstellung einer Quittung, auf der in der Regel Name und Wohnsitz des Schuldners, die geschuldete Sache, Datum und Ort des Empfangs sowie die Unterschrift des Empfängers festgehalten werden.

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