🏠 » Lexikon » S » Schuldschein

Schuldschein

Ein Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, mit der eine Schuldverpflichtung bestätigt wird. Der Schuldschein dient dem Gläubiger als Beweismittel für das Bestehen der Schuld.

Hat der Schuldner seine Verpflichtung erfüllt, so kann er neben einer Quittung vom Gläubiger auch die Herausgabe des Schuldscheins verlangen. Werden Kredite unter Ausstellung eines Schuldscheins gewährt, so spricht man von Schuldscheindarlehen.

Schuldscheindarlehen sind in der Regel langfristige Kredite in Millionenhöhe, die insbesondere von Versicherungsgesellschaften vergeben werden.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Schuldschein
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon