Praesentia pro consensu habetur
Der lateinische Satz Praesentia pro consensu habetur bedeutet übersetzt Anwesenheit gilt als Zustimmung. Schließt z.B. ein Minderjähriger in Gegenwart seines gesetzlichen Vertreters oder ein Vertreter im Namen und in Anwesenheit des Vertretenen einen Vertrag, so gilt dessen Schweigen als Einwilligung.