Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist eine staatliche Fürsorge für individuell Not leidende Personen. Die Sozialhilfe umfasst neben der Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Hilfe in besonderen Lebenslagen (z. B. bei Krankheit, Behinderung oder Drogenabhängigkeit).
Sie wird von den Sozialämtern auf Antrag gewährt, wenn das Einkommen einen bestimmten Bedarfssatz unterschreitet. Die Sozialhilfe erfolgt in Form von laufenden Unterhaltszahlungen, die sich nach bestimmten Regelsätzen richten, oder in Form von zweckgebundenen Geld- oder Sachleistungen (z. B. Übernahme der Unterbringungskosten
für ein Altenheim oder Finanzierung der Anschaffung von Hausratsgegenständen).
Träger der Sozialhilfe sind die Kreise bzw. kreisfreien Städte.