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Soziale Sicherung

Die Soziale Sicherung ist die Gesamtheit der sozialpolitischen Maßnahmen, die der Absicherung der wirtschaftlichen Folgen individueller Lebensrisiken (z. B. Krankheit, Alter, Invalidität, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Armut) dienen.

In der Bundesrepublik Deutschland fußt das System der sozialen Sicherung auf drei Säulen:

  1. dem Versicherungsprinzip, wonach bestimmte individuelle Lebensrisiken durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt werden, deren Beiträge in der Regel je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen;
  2. dem Fürsorgeprinzip, nach dem sich der Staat verpflichtet, bei individueller Bedürftigkeit ohne Gegenleistung Hilfe zu gewähren, z. B. durch die Zahlung von Sozialhilfe;
  3. dem Versorgungsprinzip, wonach bestimmte erlittene Beeinträchtigungen durch den Staat ausgeglichen werden, z. B. durch Kriegsopferrenten.

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