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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine vom Staat gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die der kollektiven Absicherung individueller Lebensrisiken (z.B. Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) dient.

Zur Sozialversicherung zählen die gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. In den Sozialversicherungen müssen sich alle abhängig Beschäftigten bis zu einer gewissen Einkommensgrenze und alle Auszubildenden versichern, hinzu kommen je nach Versicherungsart eine Reihe von anderen Gruppen.

Die Träger der Sozialversicherung sind selbstständige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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