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Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung, der im Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, bei Eintritt in den Ruhestand oder im Todesfall laufende Rentenzahlungen gewährt.

Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende sowie u. a. Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind sowie Bezieher von Kranken- und Verletztengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Übergangs-, Unterhalts- und Vorruhestandsgeld, sofern sie vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren.

Auch Selbstständige sind unter bestimmten Voraussetzungen versicherungspflichtig oder können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind insbesondere die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten für Arbeiter, die Bundesknappschaft für Bergleute sowie die landwirtschaftlichen Alterskassen.

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