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Krankenversicherung

Bei Krankenversicherungen ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu unterscheiden:

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung und soll gewährleisten, dass der Versicherte und seine Familienangehörigen im Krankheitsfall ärztliche Behandlung, Arzneien und medizinische Heilmittel in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus liegen ihre Aufgaben in der Krankheitsverhütung, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. In der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Träger die Krankenkassen sind, sind alle Arbeiter und Angestellten pflichtversichert, deren monatlicher Verdienst die so genannte Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.

Ihre Beiträge werden in Form eines bestimmten Prozentsatzes vom Bruttolohn erhoben und je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nach dem Solidarprinzip organisiert, das heißt alle Mitglieder haben Anspruch auf dieselben Leistungen unabhängig von der Höhe der von ihnen gezahlten Beiträge.

Die privaten Krankenversicherungen versichern in der Regel all jene, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (z. B. Angestellte mit einem hohen Einkommen, Selbstständige, Freiberufler und Beamte).

Es besteht aber auch die Möglichkeit für Pflichtversicherte eine private Zusatzversicherung (z. B. für Zahnersatz) abzuschließen. Die privaten Krankenversicherungen sind im Unterschied zu den gesetzlichen reine Risikoversicherungen, deren Versicherungsbeiträge nach Alter, Geschlecht und gesundheitlichem Risiko festgelegt werden.

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