Lohnfortzahlung
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Bruttolohns durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Besteht sie auch nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist fort, so hat der Arbeitnehmer gegenüber seiner Krankenkasse einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.