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Probezeit

Die Probezeit ist eine Zeitspanne eines Arbeitsverhältnisses auf Probe. Die Vereinbarung einer Probezeit ist nur bei Neueinstellungen üblich. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters zu überprüfen, während der Arbeitnehmer Gelegenheit hat, Einblick in die Arbeitstätigkeit und die Arbeitsbedingungen zu nehmen.

Die Dauer der Probezeit wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Sie beträgt in der Regel bei Arbeitern zwei bis zwölf Wochen, bei Angestellten ein bis sechs Monate. Eine Obergrenze ist oftmals im Tarifvertrag festgelegt.

Ist die Probezeit Bestandteil eines bereits geschlossenen Arbeitsvertrages, so geht sie nach Ablauf, falls keine Kündigung durch einen der Vertragspartners erfolgt, automatisch in ein Dauerarbeitsverhältnis über.

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