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Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen sind ein elementarer Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts.

Das primäre Ziel ist hierbei die Findung eines Kompromisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Am Ende einer Tarifverhandlung steht regelmäßig die Ausarbeitung eines modifizierten Tarifvertrages.

Dabei steht nicht nur die Erhöhung der Löhne im Fokus der Verhandlungen, sondern häufig auch die Dauer der Arbeitszeiten und des Urlaubs, Bestimmungen über die Kündigung und sonstige Arbeitsbedingungen.

Ablauf einer Tarifverhandlung

Im Folgenden ist aufgeführt, wie Tarifverhandlungen ablaufen und wann es zur ultima ratio der Warnstreiks kommen kann.

Forderung seitens der Gewerkschaft

Am Anfang steht die Forderung der Gewerkschaft. Diese möchte die Erhöhung der Löhne, der Urlaubstage oder andere Änderungen im Tarifvertrag. Sollte die Arbeitgeberseite zustimmen, tritt Einigung ein und es entsteht ein neuer Tarifvertrag mit modifiziertem Inhalt. Dieser besitzt in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr. Während des Jahres gilt das sogenannte Gebot des Arbeitsfriedens, welches den Parteien vorschreibt Maßnahmen in Form eines Streikes oder anderer Ausgestaltung mit ähnlicher Wirkung zu unterlassen.

Erste Verhandlung gescheitert - Suche nach einem Vermittler

Sollte keine Einigung über den Tarifvertrag stattfinden

, sind diese offiziell gescheitert. Die Folge ist das Hinzutreten eines unabhängigen Dritten. Dieser versucht als Vermittlungsperson bei der Findung eines Kompromisses zu helfen. Wird ein solcher gefunden, kann es auch hier zu einer Ausfertigung eines neuen Tarifvertrages kommen.

Warnstreik

Kann der Vermittler allerdings nicht bei der Einigung helfen, organisiert die Gewerkschaft eine Abstimmung ihrer Mitglieder darüber, ob gestreikt werden soll oder nicht.

Streikende

Die Gewerkschaft erklärt den Streik in der Regel dann für beendet, wenn innerhalb der Tarifverhandlungen ein Kompromiss gefunden wurde und mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer diesem neu ausgestalteten Tarifvertrag zustimmt.

Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages

Haben mindestens 25% der Arbeitnehmer dem neuen Tarifvertrag zugestimmt, tritt der neue Tarifvertrag in Kraft.

Aktuelles Beispiel: Warnstreik bei einer Bank

[sam id="13" codes="true"]Die Beschäftigten der Serviceabteilung einer Bank in Bayern haben umfassende Warnstreiks  angekündigt.

Ob und inwiefern es zu Warnstreiks kommen wird, entscheidet sich im Rahmen einer Urabstimmung mit seinen Mitgliedern. Hierbei schließt die Gewerkschaft die vorübergehende Schließung einiger Filialen nicht aus.

Den möglichen Warnstreiks sind Tarifverhandlungen vorausgegangen, welche die Erhöhung der Löhne und die Neuregelung des Kündigungsschutzes im Fokus hatten.

Ob und inwiefern die Gewerkschaft mittels der Warnstreiks ihre Ziele erreichen kann, wird sich immer erst am Ende zeigen.

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