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Arbeitskampf

Bei einem Arbeitskampf kommt es in den Tarifverhandlungen zu keiner Einigung und bleibt auch ein Schlichtungsverfahren ohne Erfolg, so bleibt als letztes Mittel der Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern der Arbeitskampf.

Dabei versuchen beide Seiten über die Ausübung von wirtschaftlichem Druck ihren tarifpolitischen Forderungen (z. B. in Bezug auf Lohnhöhe, Arbeitsbedingungen) Nachdruck zu verleihen.

Zu den klassischen Instrumenten des Arbeitskampfes zählen der Streik (seitens der Gewerkschaften) und die Aussperrung (seitens der Arbeitgeber) sowie allerdings nur selten angewandt - der Boykott. Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich durch Artikel 9 des Grundgesetzes anerkannt.

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