Gewerkschaften
Gewerkschaften sind durch das Grundgesetz geschützte Vereinigungen der Arbeitnehmer zur Durchsetzung ihrer sozialpolitischen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Interessen gegenüber den Arbeitgebern und dem Staat.
Als Tarifpartei haben Gewerkschaften das Recht Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden abzuschließen, die u.a. rechtliche Bestimmungen zu Arbeitsentgelt und Arbeitszeit, zu sozialen Leistungen und zum Gesundheitsschutz, zur Sicherung von Arbeitsplätzen oder zu Vorruhestandsregelungen enthalten können.
Um ihre tarifpolitischen Ziele durchzusetzen, können sich die Gewerkschaften einer abgestuften Palette von Arbeitskampfmaßnahmen bedienen. Dazu zählen im Wesentlichen die Streikdrohung, Warnstreiks und Streiks, für deren Dauer sie ihre Mitglieder finanziell unterstützen.
Gewerkschaften sind demokratisch organisiert und hierarchisch gegliedert. Ihre Verwaltung und Organisation wird durch einen hauptamtlichen Apparat ausgeübt. Sie finanzieren sich vor allem über Mitgliederbeiträge. Die größte gewerkschaftliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland ist der 1949 gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband von Einzelgesellschaften.