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Tarifautonomie

Die Tarifautonomie ist das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Lohn- und Arbeitsbedingungen über Tarifverträge in eigener Verantwortung ohne staatliche Eingriffe zu regeln.

Die Tarifautonomie ist durch Artikel 9 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert.

 

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