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Diei adjectio pro reo est

Der lateinische Satz Diei adjectio pro reo est bedeutet übersetzt Das Hinzufügen eines Termins wirkt für den Schuldner. Nicht für den Gläubiger: Legen Vertragsparteien eine Zeit für die Leistung fest, so kann sie vorher nicht gefordert werden. Wohl aber darf der Schuldner sie vorher erbringen.

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