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Wie wird man Patentanwalt/Patentanwältin?

Wie wird man Patentanwalt/Patentanwältin? | Rechtswissenschaft Blog

Die Bezeichnung Patentanwalt/Patentanwältin lässt vermuten, dass ein zweites juristisches Staatsexamen notwendig ist, um den Beruf des Patentanwalts/der Patentanwältin ausüben zu können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist entweder ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium erforderlich, um einmal Patentanwalt/Patentanwältin werden zu können. Zudem muss nach dem Studium ein Jahr praktische technische Tätigkeit nachgewiesen werden.

Zulassungskriterien für eine Patentanwaltsausbildung

Wer ist für die Ausbildung des Patentanwalts/der Patentanwältin zuständig?

Zuständig für die Zulassung zum Patentanwalt/zur Patentanwältin ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Gesetzlich geregelt sind der Beruf und sein Zugang in der Patentanwaltsordnung (PAO) und in der Patentanwaltsausbildungs- und Prüfungsverordnung (PatAnwAPrV).

Danach ist der Patentanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 PAO). Aus diesem Grund muss eine 34 Monate lange Ausbildung bei einem Patentanwalt/einer Patentanwältin, beim DPMA und dem Bundespatentgericht absolviert werden (§ 7 PAO). Davon sind mindestens 26 Monate bei einem Patentanwalt/einer Patentanwältin oder Patentassessor/Patentassessorin, zwei Monate beim DPMA und sechs Monate beim Bundespatentgericht zu absolvieren.

Zuvor entscheidet jedoch das DPMA, ob aufgrund der Vorbildung des Bewerbers der Beruf des Patentanwalts/der Patentanwältin offen steht. Der Bewerber muss zudem eigenständig einen Ausbildungsplatz bei einem Patentanwalt/einer Patentanwältin suchen, ohne den eine Zulassung nicht stattfindet.

Welche Studiengänge berechtigen zu einer Patentanwaltsausbildung?

Grundsätzlich berechtigen alle technischen und naturwissenschaftlichen Studienfächer zu einer Patentanwaltsausbildung. Zu den technischen Studiengängen zählen zum Beispiel Maschinenbau, Elektrotechnik oder Verkehrswesen. Biologie, Pharmazie, Physik oder Chemie zählen zu den naturwissenschaftlichen Studiengängen.

Wie sieht die Prüfung eines Patentanwalts/einer Patentanwältin aus?

Für die Zulassung müssen die Bewerber eine mündliche und schriftliche Prüfung bestehen. In der Prüfung werden die erforderlichen Rechtskenntnisse geprüft (§ 8 PAO). Zuvor muss der Bewerber seine Ausbildung durch ein Studium im Recht (§ 7 PAO) ergänzen.

Die FernUniversität Hagen hat dazu einen zweijährigen Studiengang („Hagen-Studium“) eingerichtet, der jeweils im Februar, Juni und Oktober beginnt. Neben dem gewerblichen Rechtsschutz zählen Fächer wie das Vertragsrecht, das Wirtschaftsrecht oder gerichtliches Verfahrensrecht zum Studieninhalt (§ 7 Abs. 3 PAO).

Berufsbild: Patentanwalt

Gemäß § 3 Abs. 1 PAO ist der Patentanwalt/die Patentanwältin ein/eine unabhängige(r) Berater(in) und Vertreter(in). Die Beratungsfelder liegen hauptsächlich im gewerblichen Rechtsschutz.

Dazu zählen Patente, Lizenzen oder das Arbeitnehmerfinderrecht. Zudem werden die Interessen der Mandanten vor den Patent- und Markenämtern als auch vor Gerichten, wie zum Beispiel dem Bundespatentgericht vertreten.

Der Patentanwalt/die Patentanwältin ist jedoch nur in bestimmten Fällen vertretungsbefugt (§ 4 Abs. 3 PAO). Aus diesem Grund treten häufig Rechtsanwälte (mit einem zweiten juristischen Staatsexamen) zusammen mit den Patentanwälten vor Gericht auf.

Ausblick für einen Patentanwalt

Der Beruf von Patentanwälten ist eine spannende, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit, die sehr zukunftsträchtig ist. Spezialisten, die sowohl technisches als auch juristisches Verständnis mitbringen, werden auch in Zukunft dringend benötigt. Gerade aufgrund der demografischen Entwicklung stehen die Chancen für ausgebildete Spezialisten auf dem Arbeitsmarkt sehr gut.

Das Anfangsgehalt eines Patentanwalts/einer Patentanwältin liegt zwischen 35.000 bis 45.000 Euro brutto im Jahr.

Eine Ausbildung zum Patentanwalt/zur Patentanwältin lohnt sich somit.

Der Patentanwalt im Überblick - Zusammenfassung des Berufsbildes

Patentanwalt im Überblick

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