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Welche Aufgaben übernimmt ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Erbrecht?

Welche Aufgaben übernimmt ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Erbrecht? | Rechtswissenschaft Blog

Ein Todesfall ist nicht nur tragisch, sondern auf die Hinterbliebenen kommen nun viele Aufgaben zu, die sie bewältigen müssen. Ein besonders heikles und auch komplexes Thema ist das des Nachlasses.

Hier kommt es oftmals zu Streitigkeiten innerhalb der Familien, da sich Angehörige benachteiligt fühlen oder ein Testament nicht eindeutig formuliert ist. Ein Testament unterliegt gewissen gesetzlichen Vorschriften (§ 2247 BGB), die man einhalten muss. Oft führen solche Streitigkeiten sogar so weit, dass sie vor einem Gericht geklärt werden müssen.

Laien kennen sich im Erbrecht naturgemäß kaum aus, da es viele Regelungen gibt. Deshalb ist es sinnvoll, wenn man einen Fachanwalt für Erbrecht (im Folgenden wird nur die männliche Form verwendet, selbstverständlich ist die weibliche Form ebenfalls gemeint) zu Rate zieht. Man kann sich in den unterschiedlichsten Situationen an den Fachanwalt für Erbrecht wenden. Möchte man sein Erbe vor dem Tode regeln, ist das Aufsuchen des Fachanwalts für Erbrecht eine hervorragende Idee. Dieser berät den Mandanten umfassend und sorgt dafür, dass der letzte Wille auch rechtlich abgesichert ist. Oder aber man wendet sich nach dem Tode eines Angehörigen an einen Fachanwalt für Erbrecht.

Doch welche Aufgaben übernimmt der Fachanwalt für Erbrecht genau?

Die Nachlasspflege (1960 BGB)

Nach dem Ableben hat niemand Zugriff auf das Erbe, bis das Testament eröffnet wurde. Niemand der Verwandten darf bis dahin über den Nachlass verfügen. Der Fachanwalt für Erbrecht kümmert sich in dieser Zeit darum, dass es zu einem Werterhalt kommt. So regelt er zum Beispiel den weiteren Unterhalt einer Immobilie. Er sorgt dafür, dass diese nicht verfällt oder es zu Schäden kommt. Zudem übernimmt er die schriftlich notwendige Korrespondenz mit den Behörden und Gerichten.

Exkurs Testament: Ein Testament trifft eine Regelung bei Eintritt eines Erbfalles und wird daher auch als Verfügung von Todes wegen bezeichnet. Das Gesetz betitelt die Verfügung als letztwillige Verfügung in § 1937 BGB. Sie ist eine einseitige und formbedürftige Willenserklärung des Erblassers über seine Vermögenswerte. In einem Testament können Verfügungen (=Regelungen) über die Erbeinsetzung, eine Enterbung oder eine Auflage geregelt werden. Wenn kein Testament existiert, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

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Bei Erbstreitigkeiten helfen

Oftmals geht das Erbe in eine Erbengemeinschaft über. Hat der Verstorbene beispielsweise mehrere Kinder, so kann er verfügen, dass eine Immobilie nur gemeinschaftlich genutzt und veräußert werden darf. In diesen Fällen kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, weshalb es sinnvoll ist, wenn es zur Einschaltung eines Fachanwalts für Erbrecht kommt. Er tritt in diesem Fall vermittelnd auf und sorgt auf diesem Weg für eine unkomplizierte und einvernehmliche Lösung. Außerdem klärt er auf, welche rechtlichen Grundlagen bestehen und welche Details die Nachfahren beachten müssen.

Exkurs Erbengemeinschaft: Unter einer Erbengemeinschaft versteht man eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich Erben des Vermögens von dem Verstorbenen werden. Gesetzlich geregelt ist die Erbengemeinschaft im § 2032 BGB. Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet. Gesetzlich sind sie nun eine sogenannte  Gesamthandsgemeinschaft. Damit ist gemeint, dass den Miterben das Erbe nur gemeinschaftlich zusteht.

Die Vererbung von Schulden

Ebenfalls gibt es Fälle, in denen eine Hinterlassenschaft mit einer Schuld belegt ist. Häufig passiert dies, wenn eine Immobilie angeschafft wurde und die Rückzahlung der Hypothek noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Nun stehen die Erben vor einer schwierigen Entscheidung. Sie müssen abwägen, ob Sie das Erbe ausschlagen sollen, oder dieses mit der Schuld übernehmen. Der Anwalt berät in diesen Situationen umfassend und kann zusätzlich eine Analyse der eigenen Finanzsituation durchführen. Auf diese Weise stellt er fest, ob das Annehmen oder die Ausschlagung die beste Option für die Erben ist.

Exkurs Ausschlagung: Gemäß § 1942 Abs. 1 BGB kann der Erbe eine Erbschaft ausschlagen. Dabei handelt es sich um eine Erklärung, die Erbschaft mir ihren Rechten und Pflichten nicht anzunehmen. Der § 1967 BGB regelt, dass der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers erbt, sondern auch dessen Schulden (=Verbindlichkeiten). Um letzteren Fall aus dem Weg zu gehen, kann ein Erbe innerhalb einer bestimmten Frist auch ausgeschlagen werden.

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Unterstützung bei Behördengängen und Antragsstellungen

Der Advokat für Erbrecht ist auf diesem Gebiet ausgezeichnet bewandert und weiß genau, wie man nach dem Tod eines geliebten Menschen vorgehen muss. So unterstützt er den Mandanten dabei, wenn es um die Ausstellung des Erbscheines (§ 2353 BGB) bei dem zuständigen Nachlassgericht geht.

Exkurs Nachlassgericht: Gemäß § 343 FamFG (Gesetz über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist das Nachlassgericht das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Das Nachlassgericht ist nicht nur zuständig für die Ausstellung des Erbscheins, sondern zum Beispiel auch für die Eröffnung von Testamenten, die Bestellung eines Nachlasspflegers oder die Entgegennahme von Erbausschlagungen.

Wie wird man Fachanwalt für Erbrecht?

Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels müssen sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Gesetzlich geregelt ist der Fachanwaltstitel in der Fachanwaltsordnung (FAO). Der § 14f der FAO regelt dabei den theoretischen Teil für den Fachanwalt für Erbrecht. Danach müssen besondere Kenntnisse im Umfang von 120 Zeitstunden auf den folgenden Gebieten nachgewiesen werden:

  • materielles Erbrecht,
  • internationales Privatrecht im Erbrecht,
  • vorweggenommene Erbfolge,
  • Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Nachlassverwaltung,
  • Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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Zudem müssen 80 praktische Fälle aus den oben genannten Gebieten eigenständig bearbeitet worden sein (§ 5 Abs. 1 m) FAO).

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