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Lohnpfändung

Die Lohnpfändung ist die Einbehaltung eines Teiles der Arbeitseinkünfte eines Schuldners zur Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten.

Die Lohnpfändung erfolgt auf der Grundlage eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ergeht aus diesem ein Vollstreckungsbescheid, so kann der Gläubiger dem Arbeitgeber des Schuldners einen Pfändungsbeschluss über den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zukommen lassen.

Die Lohnpfändung muss so bemessen sein, dass dem Schuldner ein Teil des Lohnes zur Deckung seines Lebensunterhaltes sowie dem naher Angehöriger verbleibt. Sie erfolgt so lange, bis die Ansprüche des Gläubigers erfüllt sind.

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