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Mängelrüge

Eine Mängelrüge ist die Anzeige einer mangelhaften Ware beim Verkäufer.

Sie muss innerhalb bestimmter gesetzlich vorgegebener Fristen erfolgen, wenn der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen will.

Je nach Art des Kaufs (zweiseitiger und einseitiger Handelskauf sowie bürgerlicher Kauf) sowie der Art des Mangels (offene, versteckte und arglistig verschwiegene Mängel) unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene Fristen, innerhalb derer die Reklamation zu erfolgen hat (siehe Tabelle).

Die gesetzlichen Rügefristen können im Kaufvertrag (z.B. im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) eingeschränkt bzw. verkürzt werden.

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