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Gewährleistung

Eine Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, für die Mängelfreiheit der verkauften Sache einzustehen. Die Gewährleistung er-streckt sich sowohl auf Sach- als auch auf Rechtsmängel.

Sachmängel liegen vor, wenn die Ware oder ein Werkstück Fehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit mindern, oder eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft der Sache nicht vorhanden ist. Von Rechtsmängeln wird gesprochen, wenn die verkaufte Sache mit den Rechten Dritter belastet ist, die gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden können.

Ist die Sache mit Mängeln behaftet, so kann der Käufer über die Mängelrüge Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, sofern ihm die Mängel nicht vor dem Kauf bekannt waren oder er die Sache im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung gekauft hat.

Zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen zählen das Recht auf die Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung), auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), auf Umtausch oder gegebenenfalls auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Gewährleistungsansprüche können vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, insbesondere beim Kauf von gebrauchten Gegenständen, z. B. einem Gebrauchtwagen.

Häufig sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertragliche Gewährleistungsansprüche enthalten, die anders als die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche z. B. das Recht auf Nachbesserung bzw. Reparatur oder auf Ersatzlieferung beinhalten.

Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb einer bestimmten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Je nach der Art des Mangels und abhängig davon, ob der Kaufvertrag zwischen Privatpersonen oder Kaufleuten geschlossen wurde, können jedoch auch andere Fristen gelten.

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