🏠 » Lexikon » K » Krankengeld

Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ab der siebten Woche gezahlt wird. Während der ersten sechs Wochen der Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.

Das Krankengeld beträgt 70% des durchschnittlichen Bruttoverdienstes, darf jedoch nicht höher sein als der letzte Nettoverdienst. Es wird bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund derselben Krankheit in einem Zeitraum von drei Jahren maximal für 78 Wochen gewährt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Krankengeld
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon