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Freizeichnungsklausel

Eine Freizeichnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Angebot, durch die sich der Anbieter die Lieferung oder den Preis vorbehält oder an eine bestimmte Bedingung knüpft, z. B. in der Form »Angebot freibleibend«, »ohne Gewähr«, »ohne Obligo« oder »nur gültig bis«.

Freizeichnungsklauseln können auch Bestandteil von Verträgen sein, z. B. im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall schließt der Verkäufer Gewährleistungsansprüche durch den Käufer aus oder schränkt sie ein.

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