Obligo
Obligo
ist eine andere Bezeichnung für eine Schuld, Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Gewähr, z. B. die Verbindlichkeiten, die aus einem Kredit oder Wechsel entstehen. Verwendet jemand die Freizeichnungsklausel ohne Obligo oder deren Abkürzung o.O., so schließt er damit Verbindlichkeiten oder Gewährleistungen aus, z. B. Lieferung bis zum 1.1. ohne Obligo - der Lieferant übernimmt keine Haftung dafür, dass die Lieferung tatsächlich am 1. Januar erfolgt.