Freizeichnungsklauseln
Freizeichnungsklauseln
sind Bestimmungen, in denen die Bindung an ein Vertragsangebot oder die einem Geschäftspartner obliegende Haftung ausgeschlossen werden soll.
Freizeichnungsklauseln sind meist in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Sie müssen sich im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben bewegen.Andernfalls sind sie nichtig. Solche Klauseln finden sich auch in den AGB der Banken.