
Genus perire non censetur
Genus perire non censetur Der lateinische Satz Genus perire non censetur bedeutet übersetzt Von einer Gattung wird nicht angenommen, dass sie untergeht.
Genus perire non censetur Der lateinische Satz Genus perire non censetur bedeutet übersetzt Von einer Gattung wird nicht angenommen, dass sie untergeht.
Grundstücksbelastungen Grundstücksbelastungen bestehen aus Lasten und Beschränkungen Dritter an dem belasteten Grundstück und aus Grundpfandrechten. Die Lasten können Nutzungsrechte, Erbbaurechte und Reallasten sein. Die Nutzungsrechte [...]
Grundstücke Grundstücke sind im privatrechtlichen Sinn begrenzte, durch Vermessung gebüdete Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als selbständige Grundstücke eingetragen sind. Im steuerrechtlichen Sinn wird [...]
Grundpfandrecht Der Begriff Grundpfandrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Alle Grundpfandrechte haben eins gemeinsam, nämlich dass der Berechtigte (Hypotheken-, Grundschuldgläubiger) [...]