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Genus perire non censetur

Genus perire non censetur Der lateinische Satz Genus perire non censetur bedeutet übersetzt Von einer Gattung wird nicht angenommen, dass sie untergeht.

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Grundstücksbelastungen

Grundstücksbelastungen Grundstücksbelastungen bestehen aus Lasten und Beschränkungen Dritter an dem belasteten Grundstück und aus Grundpfandrechten. Die Lasten können Nutzungsrechte, Erbbaurechte und Reallasten sein. Die Nutzungsrechte [...]

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Grundstücke

Grundstücke Grundstücke sind im privatrechtlichen Sinn begrenzte, durch Vermessung gebüdete Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als selbständige Grundstücke eingetragen sind. Im steuerrechtlichen Sinn wird [...]

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Grundpfandrecht

Grundpfandrecht Der Begriff Grundpfandrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Alle Grundpfandrechte haben eins gemeinsam, nämlich dass der Berechtigte (Hypotheken-, Grundschuldgläubiger) [...]

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Grundbuch

Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt (Abteilung des Amtsgerichts) über alle Grundstücke des betreffenden Bezirks geführt wird. Das Grundbuch ist nach [...]