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Grundstücksbelastungen

Grundstücksbelastungen

bestehen aus Lasten und Beschränkungen Dritter an dem belasteten Grundstück und aus Grundpfandrechten.

Die Lasten können Nutzungsrechte, Erbbaurechte und Reallasten sein. Die Nutzungsrechte sind in Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, persönliche Dienstbarkeiten), Dauerwohn- und -nutzungsrechte zu unterteilen.

Weitere Lasten sind das Erwerbs- und Vorkaufsrecht. Verfügungsbeschränkungen können aufgrund gesetzlicher oder gerichtlicher Anordnungen ins Grundbuch eingetragen werden. Sie schränken die freie Verfügbarkeit über das Grundstück ein (z. B. teilweise Enteignung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung).

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