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Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn der Arbeit bis zu ihrem Ende ohne Ruhepausen. Nach dem Arbeitszeitgesetz liegt die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit (mit Ausnahme für leitende Angestellte und bestimmte Branchen) bei acht Stunden. Ausnahmsweise sind auch zehn Stunden zulässig.

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung liegt die Arbeitszeit jedoch in den meisten Unternehmen unter dieser Grenze. So betrug die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit 1998 in Westdeutschland 37,4 Stunden und in Ostdeutschland 39,3 Stunden.

Ferner geht der Trend zu einer zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Teilzeitarbeit, Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten. Diese ermöglichen innerhalb langfristiger Arbeitszeitvorgaben eine individuelle Gestaltung der Arbeitszeit.

Arbeitszeit - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Arbeitszeit sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn der Arbeit bis zu ihrem Ende ohne Ruhepausen.
  • Nach dem Arbeitszeitgesetz liegt die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit bei acht Stunden.
  • Die Arbeitszeit wird durch Teilzeitarbeit, Gleitzeit, mobiles Arbeiten oder Arbeitszeitkonten flexibilisiert.

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